Donnerstag ist Schulbeginn in Langenhagen! StVO-Pflichten für ALLE Fahrzeugführenden: Verminderung der Geschwindigkeit & sofortige Bremsbereitschaft
Diese ewigen Pflichten ... 😉 Auch zum Schulbeginn am kommenden Donnerstag, den 25. September 2022. Die StVO schützt die (Schul-)Kinder: Ihre Gefährdung ist ausgeschlossen, wenn alle Fahrzeugführer*innen - langsamer fahren, - bremsbereit sind, - richtig parken. Gültig rund ums Jahr, also auch zum Schulbeginn, ist der § 3 der Straßenverkehrsordnung StVO. Da steht: StVO § 3, Absatz (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch...