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Deutsche Bischofskonferenz beschließt härteres Vorgehen bei Missbrauchsfällen - es gibt allerdings Ausnahmen - Staatsanwaltschaft wird nicht immer eingeschaltet - Kirche trifft bodenlose Entscheidung

Die Deutsche Bischofskonferenz beschließt ein härteres Vorgehen bei Missbrauchsfällen. Einige Monate hat es gedauert, um diesen Konsenz zu erarbeiten. Die Hauptregel: generelle Anzeigenpflicht, falls ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht. Eigentlich sollte das in unserer Gesellschaft selbstverständlich sein, oder? Wo ist denn da die tolle Neuerung? Das ich eine Straftat anzeige, muss ja wohl nicht extra festgelegt werden, oder? Das Beste an der neuen Regel: es gibt allerdings Ausnahmen....

  • Bayern
  • Sachsenkam
  • 01.09.10
  • 4
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