Ratgeber
Fotorecht: Wenn ein Sofa im Bild zum Rechtsstreit führt
Kunstwerke – dazu gehören Fotografien - sind geschützt. Klar, das wurde im Rahmen der Reihe zum Thema Fotorecht bereits ausführlich dargestellt. Geschützt bedeutet auch, kein anderer darf ein fremdes Werke einfach vervielfältigen und kopieren. Also: nicht ungefragt Repros von fremden Fotos anfertigen und veröffentlichen. Aber man kann ja ein Foto außerdem dadurch praktisch kopieren, in dem man das Motiv haarklein nachstellt. Es liegt auf der Hand, das geht eigentlich ebenfalls nicht. Wenn alles...