Blaulicht
Lerneffekt: „Poolnoodle” macht sich BREIT – sicher für Radfahrende
Badenudel. Beitrags-Basis: Blog "Letzte Weisheiten" Texte und Bilder: Copyright © Dirk Hillebrecht Gerichtlich festgestellt: Seitlicher min. Abstand zu Radfahrenden! 1,5 Meter Mindestabstand eines überholenden Kfz sein,zwei Meter bei Kindern erkennbar wackeligen Radfahrenden, zwei Meter bei Geschwindigkeit größer 50 km/h,zwei Meter an Steigungen oder bei starkem Seitenwind,... Da diese Mindestabstände sehr oft nicht eingehalten werden, lud die ADFC-Ortsgruppe Hannover zur Radtour am Montag,...