KULTUR als STAATSZIEL: Zum KULTUR-und-KUNST-Verständnis
Der BUNDESRAT hatte es im Oktober 2008 abgelehnt, ein STAATSZIEL KULTUR in das Grundgesetz aufzunehmen. Ohne Aussprache (!) lehnte die Länderkammer einen Gesetzes-Antrag Berlins ab. Nach dem Vorschlag von Berlin sollte folgender ARTIKEL in die VERFASSUNG aufgenommen werden: „Der Staat schützt und fördert die Kultur." Bei den vorausgegangenen Beratungen hatte sich der KULTUR-Ausschuss des Bundesrates dafür ausgesprochen, der federführende Rechtsausschuss und der Innenausschuss votierten dagegen....