BGH: Was draufsteht muss auch drin sein!
Laut Urteil des BGH (Az. I ZR 45/13) muss drin sein was draufsteht. siehe z.B. hier: - Urteil zu „Mogelpackungen“ Bilder auf Lebensmittelverpackungen - Teekanne-Verpackung: Gericht verbietet Himbeertee ohne Himbeeren - Bundesgerichtshof : Im Himbeertee müssen Himbeeren sein Da habe ich mal in unserem Teepackungen nachgesehen und siehe da. Da sind Bilder und Versprechen, die sich so in der Inhaltsliste nicht wiederfinden. Da gibt es Granatapfel ohne Granatapfel und Granberry ohne Granberry. Habe...