Ratgeber
Bürger-Tipp an Senioren ***Lebensversicherungen
......Versicherungsunternehmen sind ***nicht*** verpflichtet nach evtl. ERBEN ***zu forschen***. ------- Es empfiehlt sich, KOPIEN von Versicherungspolicen an mehreren Stellen zu hinterlegen. ------- Der Versicherer versendet jährlich eine Lebensbescheinigung. ------- Ist der Versicherte zwischenzeitlich verstorben, läuft die Postsache zurück. Und ......................