Fahrradrecht: Fast immer freie Fahrt für Radler
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Kommunen dürfen Fahrradfahrer nur in besonderen Fällen zwingen, Radwege zu nutzen - und zwar dann, wenn es an der Stelle eine größere Gefahr gibt, die das normale Risiko des Straßenverkehrs "erheblich übersteigt". Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die runden blauen Verkehrsschilder, die die Radler von der Fahrbahn auf die Wege zwingen sollen, dürfen somit an übersichtlichen, unproblematischen Straßen nicht so einfach aufgestellt...