Gesetzliche Betreuung und Vorsorge
Bürgersprechstunden vor Ort im 1. Halbjahr 2024
Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss eine im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person oder eine gesetzlich bestellte Betreuung die persönlichen Interessen beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten oder in finanziellen Angelegenheiten vertreten. Wie man selbst auf die Gestaltung der rechtlichen Vertretung Einfluss...