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Neues Gesetz: Krankenkassen erlassen Beitragsschulden

Die Krankenkassen erlassen ihren Mitgliedern die Beitragsschulden, wenn sie längere Zeit nicht versichert waren und in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wollen. Bislang war das nur möglich, wenn man auch die aufgelaufenen Beitragsschulden begleicht. Das soll sich nun ändern. So beschloss das Bundesgesundheitsministerium im August diesen Jahres das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung". Die Maßnahme soll den...

  • Bayern
  • München
  • 24.09.13
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