Ratgeber
Datenschutz sollte eingehalten werden
Weder Behoerden noch andere dürfen Einblick in alte Krankenakten oder Name und Adresse von früheren Personen erfragen und erheben. Das ist Schnee von gestern. Nur bei der Beantragung eines Behindertenausweises sollte ein neuer Befund dann vorliegen. Es ist schon nicht unbedingt erwünscht, weil solche Dinge Zeit von Behoerden verbrauchen, Sie wollen und gehen ja meist früh nach hause zu ihrer Familie. Daten dürfen nicht zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs verwendet werden. Es geht um...