Presserecht: Eine Behörde darf nicht alles in einer Pressemitteilung schreiben
Klar. Wenn Pressemitteilungen einen strafbaren Inhalt haben (etwa Beleidigungen oder üble Nachrede enthalten), dann lässt sich rechtlich gegen sie etwas tun. Aber kann man auch gegen sie vorgehen, wenn einem schllichtweg nur der Inhalt nicht passt? Die Antwort: Ja, wenn sie von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft stammen und man selbst zwangsweise Mitglied dieser Organisation ist. Das bestätigte jetzt in einem aktuellen Beschluss das Verwaltungsgericht Hannover. Die Pflegekammer des...