Hochwasser in Bayern
Anträge auf Hochwassersoforthilfen können ab sofort im Landratsamt gestellt werden!
Am 4. Juni 2024 hat die bayerische Staatsregierung beschlossen, die durch die Unwetterereignisse seit dem 31. Mai 2024 Geschädigten durch Soforthilfen zu unterstützen. Dazu können die Anträge auf Auszahlung von Hochwassersoforthilfe ab sofort beim Landratsamt Dillingen a.d.Donau gestellt werden. Dabei bittet die Behörde zu beachten, dass das Landratsamt ausschließlich für die Auszahlung folgender Soforthilfen zuständig ist: - Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privatpersonen und nicht...