Bankbetrug, Teil 1 - Vorbemerkung.
1.Als „Bank“ wird in dieser Reihe jedes Unternehmen bezeichnet, das bankübliche Geschäfte betreibt, also vor allem Volksbanken, Raiffeisenkassen, Sparkassen, Landesbanken, Privatbanken, Geschäftsbanken. Aber auch Versicherungen mit ihrem Anlagengeschäft. 2.Als „Betrug“ wird in dieser Reihe jede Handlung bezeichnet, die zum Vorteil der Bank und zum Nachteil des Bankkunden von der Bank getätigt wird, sei es direkt rechtswidrig oder nur unter Ausnutzung der Unerfahrenheit, Dummheit,...