Balkon

Beiträge zum Thema Balkon

Freizeit
Hat die Eigentümergemeinschaft beschlossen, dass das Grillen auf den Balkonen verboten ist, sind alle Eigentümer hieran gebunden. Doch auch ohne explizites Verbot gilt beim Grillen das Gleiche wie beim Tabakkonsum auf dem Balkon: Erlaubt ist, was die Nachbarn nicht stört. | Foto: Pearl / TRD Nachrichtenfabrik

Rauchen und Grillen auf dem Balkon nicht immer erlaubt

(TRD/WID) Auf dem eigenen Balkon kann man rauchen und grillen, soviel man möchte. Dieser Ansicht sind viele Mieter und Wohnungsbesitzer, doch sie irren. Denn wegen der möglichen Geruchsbelästigung müssen Raucher und Grill-Freunde auf Nachbarn Rücksicht nehmen, die sich durch die Rauchschwaden gestört fühlen. Das belegt ein kürzlich vom Bundesgerichtshof (BGH) verhandelter Fall (Az. ZR 110/14). Was die Karlsruher Richter zum Thema Rauchen im Einzelnen entschieden haben und was auf dem Balkon...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Düsseldorf
  • 20.04.17
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