Gesetzliche Betreuung und Vorsorge
Bürgersprechstunden vor Ort im 2. Halbjahr 2022 Was passiert, wenn man durch Unfall, Krankheit, Behinderung oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, sich um seine Angelegenheiten zu kümmern? In diesem Fall muss eine im Rahmen einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Person oder ein gesetzlich bestellter Betreuer bzw. eine gesetzlich bestellte Betreuerin die Interessen beispielsweise bei Fragen der Gesundheit, im Bereich der Wohnungsangelegenheiten, oder in finanziellen Angelegenheiten...