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Blaulicht
95 sehenswerte Jagd-Sekunden in diesem Youtube-🚗/🚲-Video: https://www.youtube.com/watch?v=VP1u4-Ou4h8 | Foto: Privat
2 Bilder

SEHR sehenswert! 95 Sekunden 🚗/🚲 ... Youtube-Video

Youtube-Video.  95 Sekunden:  Szenen 🚗/🚲 Der Siegener Zeitung liegt dieses Video einer Straßenaktion vor: Frisch vom Montag, dem  1. November 2021. Mehr Infos Hier ist der zugehörige Pressbericht der Siegener Zeitung.  Statistik für das Video vom 3.11.2021 - 10.203 Klicks: 4.11.2021, also nach einem Tag Maßnahme Wir fahren in und um Langenhagen "offen" mit dem Schild am 🚲, wie es im Bild 2 zu sehen ist: Es möge helfen. - - - - - - - - - - - - - - Hinweis Der ADFC Langenhagen appelliert an alle...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Siegen
  • 04.11.21
Blaulicht
1,5 m, oft 2,0 m beträgt der von vielen Gerichten definierte Mindestabstand Kfz/Rad beim Vorbeifahren. Und er beträgt gemäß vorliegender Urteile 2,00 Meter bei der Vorbeifahrt an Kindern/erkennbar älteren Personen auf dem Rad sowie bei zwei Personen auf dem Rad (z.B. Elternteil + Kind), bei starkem Seitenwind/an starken Steigungen, bei bei Kfz-Geschwindigkeiten größer als 50 km/h, sowie wegen der starken Wind- und Sogentwicklung bei der Vorbeifahrt von Lkw. Bild Copyright ©: https://www.ADFC-Langenhagen.de

Geht doch - in Dresden! 25 x € 30,00 Verwarngeld bei zu dichtem Abstand Kfz/Rad!

1,5 m Abstand. - - - - - - - - - - - - - Rad & Rat: Kostenfreie Android App der ADFC-Ortsgruppe Langenhagen. - - - - - - - - - - - - - Geht doch - in Dresden! 25 x € 30 Verwarngeld bei zu dichtem Abstand Kfz/Rad! Die Regeln Empfohlen wird ein Mindestabstand Kfz/Rad von mindestens 1,50 Meter. Die Straßenverkehrsordnung StVO regelt das nicht eindeutig, in einschlägigen Gerichtsurteilen ist aber immer von 1,50 Meter Sicherheitsabstand die Rede, in bestimmten Fällen auch zwei Meter. Außerdem von...

  • Sachsen
  • Dresden
  • 04.07.19
  • 1
Blaulicht

Polizeikontrollen Hamburg: +++ Information Autofahrer / Fahrradfahrer +++

+++ Information Autofahrer / Fahrradfahrer +++ Achtung: Änderung der Straßenverkehrs-Regeln Liebe Freunde von "Polizeikontrollen", für die Autofahrer heißt es seit Januar 2017 noch mehr als sonst auf die Radfahrer zu achten. Denn von vielen Autofahrern unbemerkt hat es einige Gesetzesänderungen gegeben. Eine ist besonders für das Miteinander zwischen Auto- und Fahrradfahrern wichtig. Seit dem 1.1.2017 gilt für Fahrradfahrer: Sofern keine separate Ampel für Fahrradfahrer vorhanden ist, regelt...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 27.02.17
  • 7
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