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Beiträge zum Thema Auto

Blaulicht
Abstand! Dieser Hinweis auf den Warnwesten des ADFC-Langenhagen zeigt(e) Wirkung ...... Mindestens 1,5 m Abstand innerorts beim Überholen 🚘/🚲 gemäß § 5 Absatz (4) der SVO. Eine Sicherheits-Info des http://www.ADFC-Langenhagen.de

Freedom Day!? Min. 1,5 m Abstand: Gilt natürlich weiter!!!! Aufklärung ...

StVO. Freedom Day?! Min. 1,5 m Abstand 🚘/🚲!!!! Überhol-Abstandsregel der StVO gilt unverändert Straßenverkehrsordnung StVO § 5 "Überholen", Absatz (4)  Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand  - innerorts mindestens 1,5 m,  - und außerorts mindestens 2 m.  Zu diesem Thema passt dieser Aufklärungs-Beitrag des ADFC Langenhagen  Sicher(er) Radfahren! Aufklärung mit dem ADFC-Abstands-Banner:...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 04.04.22
  • 16
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