Schengen Abkommen ist verfassungswidrig
Die Schweiz hat beim Schengen Abkommen nicht mitgemacht, da sie das als verfassungswidrig erleben. Art 16 GG: "(2) Auf Absatz 1 (Abs 1 lautet: politisch Verfolgte geniessen Asylrecht) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist (d.H. Österreich oder...