Der Nashornkäfer
ist in Deutschland durch Aufnahme in die Bundesartenschutzverordnung eine "besonders geschützte" Tierart. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es danach verboten, "sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören". Außerdem dürfen ihre "Fortpflanzungs- oder Ruhestätten" nicht beschädigt oder zerstört werden; es ist außerdem verboten, sie zu kaufen, zu verkaufen oder in Besitz zu nehmen. Ob sie...