Kann mir Bitte Mal jemand " anderweitig glaubhaft machen" definieren?
Wenn ich also glaubhaft darlegen, dass ich keine Luft bekommen, um frei und unbeschwert atmen zu können, dürfte dies nach der Auslegung des Gesetzes doch völlig ausreichend sein, die Alltagsmaske nicht zu tragen. Deshalb kann der Beweisführer sich auch auf eine eidesstattliche Versicherung (sogar seine eigene) stützen. § 294 Abs. 1 ZPO legt insoweit fest: „Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt...