Artikel 5 Grundgesetz

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Kultur
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Das kann doch nur Satire sein: Meinungsfreiheit in Form des NDR Nordmagazins

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (Artikel 5, GG)  Wie viel ist dieser so elementare Artikel unseres Grundgesetzes heute noch wert? Ein toller Beitrag vom Nordmagazin zu den Zuständen im Stadtteil Neu Zippendorf der schon die...

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Schwerin (MV)
  • 16.11.17
  • 1
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