Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union. Wenn Sie ein Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind oder Ihren Wohnsitz in einem dieser Länder haben, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Auch Unternehmen, Vereinigungen oder sonstige Einrichtungen, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben, können eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen....