Ratgeber
Streik
Arbeitnehmer muss sich um andere Verbindung kümmern
Quelle. Streik Den Arbeitnehmer trifft bei Verspätung oder Verhinderung durch höhere Gewalt grundsätzlich das Wegerisiko. Stehen die Züge still, tangiert das den Arbeitgeber wenig. Denn wie Mitarbeiter zur Arbeit kommen, ist ihre Angelegenheit. Aber was, wenn es keine weiteren öffentlichen Verkehrsmittel gibt? Auch wenn Bahn- und Buspersonal streiken und deshalb der öffentliche Verkehr weitgehend stillsteht, müssen Arbeitnehmer pünktlich beim Job erscheinen. Arbeitnehmer trägt Wegerisiko...