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Dienstwagenprivileg gilt jetzt auch für Fahrräder

Auch für Fahrräder gilt jetzt das sogenannte Dienstwagenprivileg: Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ihnen ein Dienstfahrrad stellt, können damit ihr Fahrzeug pauschal mit monatlich 1 Prozent des Listenpreises versteuern. Der ADFC hatte sich zusammen mit anderen Verbänden und Unternehmen aus der Fahrradbranche für die steuerliche Gleichstellung eingesetzt. Die neue Regelung gilt laut Erlass der Finanzminister der Bundesländer rückwirkend für das Jahr 2012 für alle Fahrräder – inklusive Pedelecs,...

  • Berlin
  • Berlin
  • 05.12.12
  • 5
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