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Blaulicht

Anzeige wegen Beamtenbeleidigung ist gar nicht erlaubt

„Die Beamten­be­lei­digung ist in Deutschland kein beson­derer Straf­tat­be­stand“, sagt Rechts­anwalt Prof. Dr. Rainer Hamm vom Deutschen Anwalt­verein (DAV). Die Beamten müssen wie die Sozialarbeiter das aushalten können. Sozialarbeiter/innen, die oft beleidigt und beschimpft werden auch in ihrer Privatsphäre haben  keine Möglichkeiten jemand wegen Beleidigung anzuzeigen und tun das auch nicht. https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/str...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Alertshausen
  • 20.08.18
  • 1
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