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Frist für Anträge auf Kostenerstattung bei der Schulwegbeförderung noch bis zum 31. Oktober

Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der...

  • Bayern
  • Augsburg
  • 26.10.09
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