Urteilsspruch im Namen des Volkes, jedoch komplett ohne dessen Verständnis
Wenn die, bei einer Gerichtsverhandlung anwesende Bevölkerung ausnahmslos nicht mit dem gerade in ihrem Namen verkündeten Urteilsspruch konform geht, ist man nicht nur an das TV-Erfolgsformat vergangener Tage “Wie würden Sie entscheiden?“ erinnert, sondern mit leider sehr hoher Wahrscheinlichkeit vor einem Gericht in Bayern. Die Verhandlung 840 Cs 111 Js 120835/18 am 17. Oktober 2018, 11.30, in Saal A 124 des Amtsgericht München zu einem Strafbefehl über € 2.250.- gegen Edith Grube (55), wegen...