Ansteckung

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Lokalpolitik
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Ausgangssperre bald auch am Tage?

Gestern hat die Stadt Schwerin eine Allgemeinverfügung erlassen.  Nach dieser Verfügung, die der Verhütung und Begrenzung von Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 dienen soll, ist das Verlassen seines Grundstückes, auf dem sich seine Unterkunft befindet in der Zeit von 21.00 Uhr - 6:00 Uhr untersagt.  Diese Allgemeinverfügung ist aber so formuliert, dass einige Auflagen gar nicht zu der zeitlich begrenzten Ausgangssperre von 21 - 6 Uhr passen. Zum Beispiel Gerichtsverhandlungen oder...

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Schwerin (MV)
  • 15.04.21
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