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Keine Platz-/Reservierungsgebühr vor Einzug in das Pflegeheim

Der Schutz des Gesetzes gilt auch für Selbstzahler. Pflegeeinrichtungen dürfen die Not der fehlenden Bettplätze nicht ausnutzen. Der BGH hat dem Kläger Recht gegeben. Damit hat die BIVA einen weiteren Meilenstein zur Klarheit erreicht. BGH am 15. Juli 2021, Az: III ZR 225/20 V hat entschieden: Vereinbarung einer Platz-/Reservierungsgebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug des Pflegebedürftigen in das Pflegeheim ist auch gegenüber Privatversicherten unzulässig Die maßgebliche Vorschrift...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Düsseldorf
  • 15.07.21
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