Angriffskrieg

Beiträge zum Thema Angriffskrieg

Lokalpolitik
Foto: http://www.syrienkrieg-nicht-in-unserem-namen.de/

Syrienkrieg – nicht in unserem Namen - Aufruf/Unterschriftensammlung

Ein Aufruf von Kooperation für den Frieden und dem Bundesausschuss Friedensratschlag Syrienkrieg – nicht in unserem Namen Nein zur Bundeswehr in Syrien! Nein zum Krieg! Nicht in unserem Namen! Aufruf Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Sie sagen, Sie handeln im Namen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, wenn Sie die Bundeswehr nach Syrien schicken. Wir sagen: Sie handeln nicht in unserem Namen! Aus falsch verstandener Solidarität wird Deutschland zur Kriegspartei in einem Krieg, der...

  • Hessen
  • Marburg
  • 10.12.15
Lokalpolitik
Foto: http://www.jungewelt.de/2015/12-08/016.php

Soldaten! Verweigert den Syrien-Befehl!

An alle Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, an alle Verwandten der Soldaten, an ihre Freude und Bekannten: Gebt der Truppe diesen Aufruf, helft Verbrechen zu verhindern, setzt unser gutes Recht durch. An alle Medien auch und gerade im Internet, an alle Blogs und Sites: Verbreitet dieses Aufruf. Ein Aufruf von Uli Gellermann Gefreiter der Reserve Raketenartilleriebataillon 12 und Harmut Barth-Engelbart Ex Offiziersanwärter 3. Panzergrenadier-Bataillon 352 Wer seinem Land treu dient, sagt...

  • Hessen
  • Marburg
  • 10.12.15
  • 7
Lokalpolitik

"Geheimer Krieg. Wie von Deutschland aus der Kampf gegen den Terror gesteuert wird."

Artikel 26 des Grundgesetz Absatz 1 besagt: (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. Die beiden Journalisten Christian Fuchs und John Goetz haben in ihrem Buch (Erschienen Ende letzten Jahres im Rowohlt Verlag) "Geheimer Krieg" und der gleichnamigen Internetplattform die geheime Kriegsführung...

  • Hessen
  • Marburg
  • 11.02.14
  • 1
Lokalpolitik

NEUIGKEITEN ZUR WAHL:

Deutschland wird jetzt doch die Erklärung des G-20-Gipfels zu Syrien nachträglich unterzeichnen. Kennen deutsche Politiker nicht das Deutsche Grundgesetz? (Zitat): Artikel 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. KEIN KOMMENTAR!

  • Hessen
  • Marburg
  • 07.09.13
  • 24
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