Hartz IV: Skandal Zwangsverrentung
Auch gegen ihren Willen können Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten - volkstümlich: "Hatz IV beziehen" -, vorzeitig in Altersrente geschickt werden. Der Grundsatz im Rentenrecht, dass Betroffene ausschließlich selbst über einen Antrag auf vorgezogene Altersrente entscheiden, wird damit ausgehebelt. Es ist ein massiver Eingriff in die Rechte von Betroffenen. Es handelt sich um eine Zwangsverrentung. Zwangsverrentung per Gesetz Die gesetzliche Grundlage für dieses Vorgehen liefert...