Freizeit
Allgemeinverfügung zur 2. Teilfreigabe des Geiseltalsees lässt auf sich warten .......
Nachdem das Bergamt die 2. Teilfreigabe des Geiseltalsees mit der Seeflächenfreigabe bis Frankleben bekanntgab, überarbeitet jetzt der Saalekreis die Allgemeinverfügung dazu. Sie regelt, was auf und im See zulässig ist. Wo ist Baden erlaubt? Wo dürfen Boote ins Wasser gesetzt werden? Darf geangelt werden? Dabei verwundert es einen, dass erst nach der 2. Teilfreigabe an einer Allgemeinverfügung gearbeitet wird und diese nicht schon zeitgleich zur Teilfreigabe vorlag. Zudem die Badestrände doch...