1,5 m Mindest-Abstand: ADFC-Aktion 2018 Langenhagen
Min. 1,5 m. Aktion Langenhagen, mit Westenbestellung: Siehe im Beitrags-Text weiter unten. 1. Abstand Vorgeschrieben und durch Gerichte bestätigt ist der Mindestabstand von Pkw zu Radfahrern. Der vorgeschriebene Mindestabstand von Kfz zu Radfahrenden beträgt: O Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten. O Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich. O Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind 2...