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Ratgeber

Neuregelung zur Winterreifenpflicht

1. Die seit 04.12.2010 in Kraft getretene Winterreifenpflicht gilt für alle motorisierten Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen, also auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Dies bedeutet aber keine generelle Pflicht, das Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten. Wer sein Fahrzeug also bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, hat keine Konsequenzen zu befürchten. Unter winterlichen Straßenverhältnissen sind Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 20.01.11
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