Abstand

Beiträge zum Thema Abstand

Lokalpolitik
1,5 m Abstand mindestens innerorts, 2,0 m Abstand mindestens außerorts: Die StVO-Novelle 2020 schreibt's verbindlich vor. Bußgeld deutlich teurer - bis zum Achtfachen, also acht = 8(!) mal so viel!!! Warnweste hilft.

Für Corona geübt: Mindest-Abstand 1,5 m = einsfuffzig einhalten, auch zwischen Partnern im Straßenverkehr. Langenhagen-1,5-m-Warnweste hilft ...

Warnweste pro Abstand.  StVO 2020: Neue Regeln und verdoppelte bis veracht(!)fachte Strafen. Das müssen alle - noch mehr - beachten: Es gelten durch die StVO 2020 (tritt "demnächst" in Kraft!) wesentliche neue Regeln im Straßenverkehr, u.a.: o Radfahrer sollen besser geschützt werden,  o für Autofahrer gibt es neue Regeln, o für Radfahrer gibt es neue Regeln. Um einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu entgehen, schwingen sich nun immer mehr Menschen auf ihre Räder anstatt mit Bus...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 16.04.20
  • 10
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Blaulicht

Ursache für schweren Unfall: Unklar???? Weg 3 m breit, und Lkw (2,5 m breit) überholt Radler

Lkw überholt. Ursache unklar??? Lkw, 2,5 Meter breit, überholt Radfahrer auf 3 Meter breitem Weg. Ergebnis: Fahrer und Beifahrer wundern sich, dass der Radfahrer umkippt und sich schwer(st) verletzt. Weil der Radfahrer doch noch 50 cm Platz auf dem Weg hatte, immerhin ... Die Details im "FOCUS": https://www.focus.de/regional/polizei-lippe-radfah... Der Unfallort: Lemgo / Bad Salzuflen: Die Große Allee

  • Nordrhein-Westfalen
  • Lemgo
  • 15.05.18
Blaulicht
Diese Warnwesten des ADFC Berlin weisen auf den einzuhaltenden MINDEST-Abstand hin. Dieser beträgt bei Kindern übrigens IMMER 2 m. Bestellmöglichkeiten für diese Westen: Siehe unten um Text. Bild: https://www.ADFC-Berlin.de
3 Bilder

1,5 m Mindest-Abstand: ADFC-Aktion 2018 Langenhagen

Min. 1,5 m. Aktion Langenhagen, mit Westenbestellung: Siehe im Beitrags-Text weiter unten. 1. Abstand Vorgeschrieben und durch Gerichte bestätigt ist der Mindestabstand von Pkw zu Radfahrern. Der vorgeschriebene Mindestabstand von Kfz zu Radfahrenden beträgt: O Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten. O Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich. O Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind 2...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 22.12.17
  • 20
  • 1
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