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Landkreis Osterode zwingt Bürger zur Rücknahme seiner Klage
Kreis Osterode (kip) Seit 2002 ist das Verfahren gegen einen mit Rechtsmittel belasteten Abfallgebührenbescheid zunächst im Widerspruchsverfahren des Kreisausschusses des Landkreises Osterode anhängig. Danach beschreitet der Abfallgebührenpflichtige den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Göttingen. Die Klage wird abgeschmettert, die Berufung vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Wegen der grundsätzlich aufgeworfenen Fragen legt der Gebührenpflichtige durch seinen Rechtsanwalt Beschwerde...