Überschrift

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Blaulicht
"Umgefahren" ist der richtige Ausdruck, wenn eine Person am Steuer eine Radfahrerin anfährt und diese daraufhin stürzt. Der vom ECHO gewählte Begriff "gestürzt verschweigt die Ursache dieser fahrlässigen Körperverletzung, Straftat nach § 229 StGB.
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ECHO: Sag's doch treffend! Gestürzt, angefahren, oder doch "umgefahren"?

Stimmt's? ECHO Langenhagen korrigiert Unfall-Meldung: Jetzt etwas "richtiger". Der Beschreibungsverlauf im ECHO - gestürzt = falsch, - angefahren: = richtiger, - umgefahren = richtig richtig. Auch das ECHO in Langenhagen lernt(e) mit Hilfe des ADFC Langenhagen, wie richtige Überschriften verfasst werden. Die Fakten, kurzgefasst Eine Autofahrerin stieß mit einer Radfahrerin auf der vorfahrtsberechtigten Straße zusammen, dabei stürzte die Autofahrerin die Radfahrerin um. Falsch: ECHO schreibt...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 31.01.22
  • 42
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