Übergangsfrist

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Ratgeber

Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter. Übergangsregelung endet am 31.03.2019.

Es ist bekannt: Seit dem 1. August 2018 benötigen Wohnimmobilienverwalter (m/w) eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um ihren Beruf zukünftig ausüben zu dürfen. Für bereits tätige Verwalter gilt dabei eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019, eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen und dabei den Abschluss dieser Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bereits jetzt schlagen die Behörden Alarm: „Es wurden bisher nicht ausreichend Versicherungsnachweise eingereicht. Wer die Nachweise bisher...

  • Bayern
  • Kempten
  • 07.03.19
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