Freizeit
Auch ein Richter irrt.
In einem Gerichtsurteil vom Amtsgericht Steinfurt heißt es, Zitat: Ein Feuerlöscher sei nicht Bestandteil der Heizungsanlage und sei zu deren Betrieb nicht erfor- derlich. Hier irrt ein Richter. Er sollte bevor er solche Urteile fällt, einmal über den Tellerrand schauen. Er hätte sich auch das Urteil vom Lanbdgericht Berlin ansehen sollen. Es gibt nicht nur das Bauordnungsrecht. Es gibt ferner auch die gesetzlichen Brandvorschriften, sowie das Brandschutzgesetz. Diese sind erst 2012 und 2015...