Unschuldsvermutung oder multimediale Hetzjagd?
Hab`nur den Mut, die Meinung frei zu sagen und ungestört! Es wird den Zweifel in die Seele tragen, dem der es hört. Und vor der Luft des Zweifels flieht der Wahn,Du glaubst nicht, was ein Wort oft wirken kann. (Goethe) Kann man eigentlich in Zusammenhang mit dem "Infektionsgeschehen" in der Praxis von Dr. Bossow schon von einer multimedialen Hetzjagd sprechen? Eigentlich gilt doch im Strafrecht in Deutschland die Unschuldsvermutung.Allerdings ist in Deutschland die Unschuldsvermutung nicht...