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Sich für geflüchtete Menschen in Bayern einzusetzen, ist -sofern dies hauptberuflich geschieht- eine existenzbedrohende Angelegenheit. Mitarbeitende des städtischen Amtes für Wohnen und Migration (wofür steht dieses "für" eigentlich?) sind sich nicht zu schade dafür, jene, die von Berufs wegen damit beauftragt sind, sich für Geflüchtete und deren Rechte im Rahmen der bayerischen Integrationsrichtlinie (nicht: Intrigationsrichtlinie!) für die Realisierung der existenzsichernden Rechte von...
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