Freifahrt für Schwerbehinderte erweitert
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Die 50 km-Grenze ist ab 01.09.11 für freifahrtsberechtigte Menschen mit Behinderung gefallen. Die Streckenbegrenzung gibt es nicht mehr. Näheres dazu in unserer SoVD-Verbandszeitung, Ausgabe September 2011, Seite 9 unten.
Bürgerreporter:in:Ulrike Weisang aus Neustadt am Rübenberge |
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