2 m sind nicht immer 2 m!

Das Schild kennt jeder Autofahrer, doch was wirklich dahinter steckt wohl die Wenigsten.

In unserem Fall fuhr mein Mann mit einem VW-Crafter auf der Überholspur und wurde zur Kasse gebeten.
Er war sich keiner Schuld bewusst, denn im Fahrzeugschein ist die Breite mit
1993 mm angegeben. Laut Polizei jedoch zählen die Außenspiegel (oder etwaige überstehende Ladungen) dazu.

Daraufhin hat er unseren 5er BMW nachgemessen und festgestellt, dass auch dieser dann mehr als 2 m aufweist, obwohl im Fahrzeugschein 1840 mm Breite eingetragen sind.

Stellt euch jetzt mal vor, wer alles diese Spur nicht mehr benutzen darf!

Zählt ihr auch dazu?? Messt mal nach!

Bürgerreporter:in:

A. T. aus Neustadt am Rübenberge

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