Metel im Jahre 1728. Ein Blitzlicht
"da hat unß kein Superintendens und Consistorium das zu befehlen"
Metel gehört zu den kleinen Stadtteilen von Neustadt am Rübenberge. Das war schon nach dem 30jährigen Krieg so. Mit dem Krieg endete auch in der Fläche des Landes die Belastung der kleinen Leute nicht. Schäden durch Kriegseinwirkung und Requirierung mussten ausgeglichen werden. Die Kopfsteuerverzeichnisse der Fürstentümer Calenberg-Göttingen und Grubenhagen wurden erstellt (und im 20. Jahrhundert als Buch veröffentlicht ). Anhand der Verzeichnisse aus 1664, 1675, 1678, 1686 und 1689 wurde die Kopfsteuer als zusätzliche Abgabe des Landesherren erhoben. Mit der Abgabe 1664 sollten die Truppen unterhalten werden, die dem Kaiser im Krieg gegen die Türken zur Verfügung gestellt wurden, daher auch der Name Türkensteuer . Die Kirchenbücher als Quelle sind in Basse erst ab dem Jahre 1667 erhalten. Die Zahl der Hofstellen ging von 1620 bis 1689 (Kopfsteuerbeschreibung ) von 21 auf 19 zurück, dabei waren noch immer drei Höfe wüste und einer „armselig“. Die Beschreibung der einzelnen Höfe ist detaillierter als in den bisherigen Dokumenten. Die Verhältnisse für viele Bauern waren auch im beginnenden 18. Jahrhundert bescheiden. So stritten Helstorf und die Nachbardörfern, besonders mit Metel, fortdauernd über den Plaggenhieb gestritten .
Die Schule in Metel
Als Schulmeister wird 1689 Philipp Homann genannt:
Philipp Homan [1686: Heinrich Meese, Sägenschneider, 1686 Tochter von 16 J. Ferner 1686 im Haus: Schwestertochter N. N.] für Mesen, ist Schulmeister in Metel (2 Mg.; 27 Gr.) oo Ilse Buchholz (9 Gr.). Schwiegervater Heinrich Meese (45 J.; 12 Gr.) oo Elisabeth Deters (49 J.; 6 Gr.). Leibzüchter Dietrich Meese (80 J.) oo Catrina Garberding (63 J.). --- [6]
Ergänzt wird:
Der Schulmeister Philipp Homann (26 J.) oo Ilse Deters (24 J.). Tochter (16 Wochen). [1686: Philip Homann, Schulmeister in Metel, ist 1686 Burghard Fischer (30 J.) (1689 in Scharrel), die Frau stammt aus Averhoy (o.J.)]--- [8]
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts wird noch über den Schulbesuch der Kinder aus Suttorf, Metel und Scharrel in der Schule von Basse verhandelt . Im Jahre 1728 ist Johann Heinrich Schmidt Lehrer in Metel. Es gibt einen längeren Briefwechsel von Schmidt mit der Superintendentur. Der Schulmeister zu Metel schildert am 27. Januar über vier Seiten, wie der Streit um die Schule und seinen Unterricht weiter eskaliert, wie er dabei beleidigt wird.
Catharina Homanns kam in den Schulunterricht und verlangte, dass ihr Kind mehr Lesen und Schreiben lernen solle. Dem Schreiben kann man entnehmen, dass die Stelle von Schmidt schlecht besoldet ist. Für zusätzlichen Unterricht verlangte Schmidt mehr Geld oder eine Metze Roggen pro Kind.
Im Nachbarort Helstorf hatte der Lehrer eine mäßig ausgestattete Stelle bekommen, mit der er seine Dotierung ergänzte. In Luttmersen gab es den Reiheunterricht, also Unterricht reihum in den Höfen. In manchen Dörfern gehörte der Reihetisch zur Dotierung des Lehrers, also reihum in den Höfen eine Mahlzeit für den Lehrer.
Catharina Homann argumentiert auch mit dem schlechten Ruf von Schmidts Halbbrüdern in Averheu (Oberheu), wogegen Schmidt sich deutlich wehrt. Möglicherweise war Homann eine Nachfahrin des Schulmeisters Homann. Homann kommt unangemeldet in den Unterricht und streitet mit dem Lehrer. Es ist ein sehr selbstbewusster Auftritt, bei dem Homann keinen Respekt vor der kirchlichen und weltlichen Obrigkeit zeigt. Die Kinder sollen mehr Lesen und Schreiben lernen und weniger Religion. Hier ein kleiner Ausschnitt:
„Deß ich wieder nach erhaltenem Bescheidt bono H. Superintendenten am 26. hujus, und am 27.ten des Morgens wieder in die Schuelen gekommen, und die Gottesfurcht Tractieren wollte, hat die Haußfraue, Catharina Homanns, Königl. Consistorium und mich den Schulmeister informiert wie lautet.
Erstlich hat die Frau also Baldt, wie ich den Morgengesang mit den Kindern geendiget und die gewöhnlichen Morgengebethe dazu bethen lassen, und ihnen ihre Lectiones gegeben, fuhr sie so gleich mit ungestühm heraus in praesence mich den Schulmeister, und sagte zu ihrem Sohn der nun im dritten Jahr bei mir in die Schule gehet. Du, bringe mirs Schreibbuch her. Ich sagte laß doch die ersten Stunde vorbey kommen das sie erst gelesen haben, Nein, antwortete sie, das Kindt wollte nicht sogleich, zwang ihn also, das Schreibbuch zu bringen, sagte ich, ich werte aus den Stunden die zu lesen und beten und zur Gottesfurcht verordnet waren, keine Schreibstunden haben, wen sie ihnen das Schreiben lernen wollten, sollten sie andere Stunden dazu nehmen, wen die Informationsstunden aus wehren, sagte sie dar will ich mich Absolute nicht umfragen; Ich antwortete ihr, so muß ich solches erst meiner Obrigkeit melden, sagte sie, ich sollte gehen wo ich wollte, Ich sagte wieder, Sie sollen mir dafür eine Bewilligung geben, so wollte ich ihren Kindern das Schreiben lernen, oder wen sie kein Geldt geben wollen, sollten Sie mir das Brodt vor jedes Kindt oder eine Metze Rocken als andere Schulmeister dafür geben.“
….
„Gab sie zur Antwort, was frage ich nach Königl. Consistorium, da hat unß kein Superintendens und Consistorium das nur zu befehlen, wir können unseren Kindern selbst woll lernen, da haben wir keinen Halbgesellen als Ihr seydt bey nötig, und wollen ihn auch nicht haben wenn ihr an diesen bisherigen Lohn nicht zur Genüge habt, so packet euch aus dem Dorfe, den so ein großer Her seydt ihr ja nicht, das ihr was Neues aufbringen wollet. Man weiß ja wohl was ihr, und wovon ihr her seydt, fragte ich als sie was auf mich oder meine Eltern zu sagen hette, gab sie zur Antwort wir wehren von Diebespack her, wen ich nicht wüsste was die zu Oberheu meiner Mutter Halbbruder ausgerichtet hetten und wohin sie gekommen waren“ …
„ Sie erkennte mich aber nicht für einen Schulmeister, wer mich dazu geruhfen hätte, sie hätten mir desfals keiner bothen zugesendet . Gab ich wieder zur antwort, dazu hette mich meine Obrigkeit gesetzet, antwortete sie wieder, sie könten ihre Kinder selbst woll lernen. Von diesen hetten sie alte weiber informieret dazu wollte sie keinen großen Man haben, der ihm was Neues aufbringen sollte, es könnte woll ein schlechter verrichten, und können woll einen dazu haben, der ihren Kindern lernen solte, was sie wollen, und wollen auch keins dabey haben. ………… Sie wollen keinen pastoren davon haben, und dazu soll sie kein Superintendent oder Consistorium bewegen und hette es auch keine Macht, dass sie mich mehr geben wollten, wen ich damit nicht zufrieden were sollte ich gehen wo ich wollte.“
……………..
Der Text zu Metel 1728 mit Fußnoten: www.pr-weigang.de/metel-27-januar-1728-ein-blitzlicht/
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Material
NLA, NLA Hannover, Hann. 74 Neustadt am Rübenberge, Nr. 3889
ARH Dep. NRÜ IV 15 Nr. 63
ARH Dep. NRÜ K, Nr. 876
ARH Dep. NRÜ IV 22 Nr. 23
Die Kopfsteuerbeschreibung der Fürstentümer Calenberg-Göttingen und Grubenhagen von 1689, bearb. von von Max Burchard, bearb. v. Herbert Mundhenke, Bd. 3, Hildesheim 1959, und Bd. 12, Hildesheim 1971. Online unter https://www.rambow.de/die-kopfsteuerbeschreibung-calenberg-grubenhagen.html, Bd.3 https://www.rambow.de/download/Kopfsteuer-Calenberg-1689-B03.djvu und Bd. 12 https://www.rambow.de/download/Kopfsteuer-Calenberg-1689-B12.djvu
Burchard/Mundhenke, Bd,. 1, Hannover 1940, S, IX
http://pr-weigang.de/das-dorf-metel-im-jahr-1620-ergaenzt/
http://pr-weigang.de/das-dorf-metel-1645-und-1649/
http://pr-weigang.de/das-dorf-metel-im-jahre-1664-ergaenzt/
Bürgerreporter:in:Stefan Weigang aus Garbsen |
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