Unternehmerfrauen im Handwerk landen zum Vortrag "Gefährdungsbeurteilung" ein
Nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften ist jeder Arbeitgeber zu der Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Wird diese nicht oder nicht vollständig gemacht, besteht ein höheres Haftungsrisiko für den Arbeitgeber und der Gesetzgeber droht mit einen Bußgeld.
Frau Doris Becker als Fachkraft für Arbeitssicherheit der B.A.D. GmbH wird die Unternehmerfrauen im Handwerk am 25.04.17 um 19.30 Uhr im Gasthaus Perl, Otternhagen darüber informieren, welche Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung gestellt werden, welche Gefahren erfasst werden müssen und wie die allgemeine Vorgehensweise ist. Neben einer Praxishilfe wird sie auch vermitteln, welchen Nutzen aus der Gefährdungsbeurteilung gezogen werden kann.
Wie immer ist der Vortrag für Mitglieder kostenlos, Gäste (auch männliche) sind herzlich willkommen und zahlen 8 €.
Um eine Anmeldung unter Tel. 05131/455937 (Frau Reupke) oder per E-Mail an ufh-neustadt@web.de wird gebeten.
Weitere Informationen sind unter www.ufh-neustadt.de zu finden.
Bürgerreporter:in:Petra Reupke aus Garbsen |
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