Unternehmerfrauen im Handwerk informieren sich über die Absicherung der Ehefrau im Handwerksbetrieb

Astrid Fendel-Berlin, RAin Martina Machulla, RAin Alexandra Buch-Heine, Petra Reupke
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  • hochgeladen von Petra Reupke

Einem großen Thema haben sich die Rechtsanwältinnen Martina Machulla und Alexandra Buch-Heine und die Unternehmerfrauen im Handwerk Neustadt Wunstorf Garbsen eV angenommen:
Wie kann sich die mitarbeitende Frau im Handwerksbetrieb bei Ausfall des Betriebsinhabers oder Scheidung absichert?
Kein Thema, mit dem Frau sich gern beschäftigt, aber umso wichtiger, wenn der Betrieb die Existenzgrundlage für die Eheleute oder Familie darstellt. Hier gilt es frühzeitig vertragliche Regelungen, z.B. Eheverträge oder Testamente zu vereinbaren und regelmäßig auf ihr Aktualität zu prüfen.

Hierbei ist vieles zu beachten:

- Sind Rücklagen zu bilden, um im Fall aller Fälle die Erben auszuzahlen und eine Veräußerung oder Aufteilung des Betriebes zu vermeiden?

- Verfügt die mitarbeitende Ehefrau über alle Daten und Vollmachen, um den Betrieb bei einer Krankheit oder bei Tod des Betriebsinhabers weiterzuführen?
u.a.

Problematisch ist oft auch, dass die mitarbeitenden Familienangehörigen ihren erlernten Beruf aufgeben, um den Partner/die Familie im Betrieb zu unterstützen. Eine Rückkehr in den ursprünglichen Beruf ist nach einigen Jahren oft nicht mehr möglich.

Es war ein sehr interessanter und kurzweiliger Abend, der mit angeregten Gesprächen endete.

Weitere Informationen zu den Unternehmerfrauen und die nächsten Termine sind unter www.ufh-neustadt.de zu finden.

Bürgerreporter:in:

Petra Reupke aus Garbsen

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