OpenBikeSensor: Die ersten zehn Geräte, aber ...

Bereit: 10 x OpenBikeSensor für die Abstandsmessung überholendes Kfz / überholtes Fahrrad. Foto: http://ADFC-Langenhagen.de
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Abstand, Abstand, Abstand: min. 1,5 bzw. min. 2,0 Meter!

Wieder ein Schritt ....

Bald geht's los ...
Die Vorbereitungen zur Abstandsmessung durch die Region Hannover geht in die nächste Runde, die ersten zehn Geräte sind für die >Ausgabe bereit:
- Geräte neu,
- Software aktualisiert,
- Nutzerdaten verschlüsselt, 
- Befestigungsmaterial bereit,
- ...

Jedoch
Aufgrund der aktuell rasant steigenden Corona-Zahlen wurde die Aktion zunächst verschoben ...

Regelwerk
Der seitliche Überhol-Abstand Kfz / Rad beträgt laut StVO § 5 Absatz 4:
- min. 1,5 m innerorts,
- min 2,0 m außerorts.

Der Wortlaut
"Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m."

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Ein Myheimat-Beitrag
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Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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