Radarkontrollen 2017 an neuen Stellen: Neue Verkehrsregeln für Radfahrende, Tempo 30 und mehr, mit Anwendung in Langenhagen
Regeln neu
StVO:
Neue Verkehrsregeln ab 2017
Mit dem Jahreswechsel treten u.a. diese beiden Neuerungen der Straßen-Verkehrs-Ordnung StVO in Kraft:
1. Änderung:
Bereiche mit 30 km/h leichter einrichtbar
Auch ohne Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage kann nun durch den Baulast-Träger von Straßen die Geschwindigkeit 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an Hauptstraßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern angeordnet werden.
In Langenhagen wird diese Möglichkeit durch die Stadtverwaltung demnächst genutzt, indem u.a. der 800 m lange Bereich der Konrad-Adenauer-Straße
- zwischen der Schützenstraße
- und der Tegeler Straße
komplett zur Tempo-30-Zone erklärt wird.
Bisher war nur der ca. 200 m lange Bereich zwischen Rathaus und der Einmündung der Schönefelder Straße mit Tempolimit 30 km/h versehen.
Laut einer Ankündigung im Verkehrsausschuss wird dort der Einsatz mobiler Tempo-Mess- und Anzeige-Tafeln folgen, ebenso wie entsprechende Radarkontrollen.
Die Fahrzeit-Verlängerung für die 600 m längere Zone mit Tempo 30 km/h beträgt 28,8 Sekunden gegenüber Tempo 50 km/h.
In diesem Bereich der Konrad-Adenauer-Straße liegen u.a.:
- IGS Langenhagen,
- Gymnasium Langenhagen,
- Skateboard-Platz,
- Skateboard-Grube,
- diverse Schulsport-Anlagen,
- Kirche mit Kinder-Spielkreis,
- Kindergarten Stadtmitte,
- Kindertagesstätte Stadtmitte,
- Gutzmann-Förderschule Schwerpunkt Sprache,
- Pestalozzischule Förderschule Schwerpunkt Lernen,
- ...
Kommentar:
Die ADFC-Ortsgruppe Langenhagen unterstützt diese Maßnahme.
2. Änderung:
Jetzt direkte Aufsicht von radfahrenden Kindern auf Gehwegen
Radfahrende Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr dürfen ab 1. Januar 2017 auf Gehwegen durch eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden, die AUCH AUF DIESEM FUSSWEG fährt:
Bisher musste diese Begleitperson die daneben liegende Straße benutzen, was gefährlich war, wenn zwischen Fußweg und Straße Autos (z.B. Lkw) parkten:
Die Begleitperson konnte ihre Aufsichtpflicht nicht mehr wahrnehmen.
DAS geht jetzt.
Und:
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr dürfen baulich getrennte Radwege auch unbegleitet benutzen.
Hinweise:
1. Kinder UND Begleitperson MÜSSEN vor dem Überqueren einer Fahrbahn absteigen.
2. Beim Radfahren auf Fusswegen ist besondere gegenseitige Rücksichtnahme angesagt:
- Rücksicht von Fußgängern auf radfahrende Kleinkinder und Aufsichtsperson,
- Rücksicht dieser Radfahrenden auf die Fußgänger,
- !!Hauptunfall-Ursache!! Rücksicht der Kfz-Fahrer an Ausfahrten: Fußgänger UND diese Radfahrenden haben auf Fußwegen vor Ausfahrten IMMER VORFAHRT vor ausfahrenden Kfz.
Kommentar:
Die ADFC-Ortsgruppe Langenhagen unterstützt diese längst überfällige Maßnahme.
Weitere Änderungen der StVO ab 1. Januar 2017 z.B. bezüglich:
- Radwege-Benutzungspflicht an außerorts,
- Radfahrstreifen,
- E-Bike-Gleichstellung mit Mofas
- ...
finden sich in der aktuellen Ausgabe 6/2016 der ADFC-Radwelt auf den Seiten 14 und 15:
Diese Zeitschrift ist im Mitgliedspreis für den ADFC enthalten:
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Bürgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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