In Kraft! Das technische Regelwerk "E Klima 2022"
Für Kfz, Rad & Fuß! Grundlegende(!) Veränderung der Verkehrsplanung in Städten, Gemeinden und Landkreisen

Neue Möglichkeiten für die Mobilität vor Ort durch die "E Klima 2022" | Foto: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): E Klima 2022 – Steckbriefe Oktober 2022 mit Ergänzungen September 2023
  • Neue Möglichkeiten für die Mobilität vor Ort durch die "E Klima 2022"
  • Foto: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): E Klima 2022 – Steckbriefe Oktober 2022 mit Ergänzungen September 2023
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Neues Regelwerk, Link s.u. ...

Das neue technische Regelwerk "E Klima 2022" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) verändert die Verkehrsplanung in Städten, Gemeinden und Landkreisen grundlegend:

  • Straßen sind auf einen abnehmenden Kfz-Verkehr auszulegen
  • Parkflächen im öffentlichen Verkehrsraum sind spürbar zu reduzieren
  • Für den zunehmenden Fuß- und Radverkehr sind durchgehende, ausreichend breite und sichere Netze bereitzustellen.
  •  Gemeinsam mit dem Öffentlichen Verkehr sind Fuß- und Radverkehr gegenüber Kraftfahrzeugen zu priorisieren – z. B. hinsichtlich der Wartezeit an Lichtsignalanlagen
  • Im öffentlichen Straßenraum sollen mehr Begrünung sowie mehr Retentions- bzw. Versickerungsflächen geschaffen und die Kommunen damit fit für die Herausforderungen des Klimawandels werden.

Entscheiderinnen und Entscheider erhalten so vor Ort neue Möglichkeiten, um die Mobilitätswende voranzubringen.
 

Was "E Klima 2022" für die Verkehrsplanung in Kommunen bedeutet, können Sie der unten angefügten Publikation entnehmen.

Initiatoren sind die Arbeitsgemeinschaften Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Deutschland, die gemeinsam über die weitreichenden Änderungen für Kommunen informieren. Das Faktenblatt ist inzwischen als 2., aktualisierte Auflage erschienen.

Wie verbindlich sind die E Klima 2022?
Die E Klima 2022 bestehen aus zwei Teilen:
1.
Die grundlegenden Aussagen zur Priorisierung von ÖV, Rad- und Fußverkehr (Seite 1 der unten verlinkten Publikation) stehen im Hauptdokument, das als R2-Regelwerk als Stand der Technik anzusehen ist.
2.
Die auf den Innenseiten dieser Publikation dargestellten Inhalte sind dagegen als Anhang in sog. Steckbriefen aufgeführt und als Handlungsoptionen eingestuft.

Unabhängig davon können die Inhalte der E Klima 2022 durch den Baulastträger freiwillig angewendet werden. Bei Abweichungen von Inhalten bestehender Regelwerke (z.B. HBS, RASt 06, ERA 2010, EFA) ist ggf. eine gründliche Abwägung und Begründung erforderlich:

  • Die E Klima 2022 ermöglichen es Ihnen beispielsweise, aus verkehrspolitischen Gründen Fahrzeitverlängerungen für den Kfz-Verkehr zu planen – und damit ÖV, Fuß- und Radverkehr als Alternative attraktiver zumachen.
  • Ermöglichen Sie die Anwendung solcher Freiräume.
  • Spürbare Veränderungen erreichen Sie mit Push & Pull. Setzen Sie daher auf das Zusammenspiel von Maßnahmen, die sich gegenseitig ergänzen – bei Bedarf auch durch Zusammenarbeit mit anderen Kommunen.

Link zum pdf-Datenblatt
auf dem Server der agfk Niedersachsen/Bremen:
Das neue Regelwerk "E Klima 2022", leicht erklärt

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Viel, sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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4 Kommentare

Gelöschter Nutzer
am 06.12.2023 um 17:19
Gelöschter Kommentar
Anonymer Nutzer
am 06.12.2023 um 19:08
Kommentar gelöscht am 06.12.2023 um 19:08
Bürgerreporter:in
Bea S. aus Gießen
am 06.12.2023 um 19:23

Sie sind als Autofahrer kein Opfer das draufzahlt, Herr Richter, sondern alle diejenigen, die überhaupt kein Kraftfahrzeug besitzen. Würde man alle Kosten, die das Autofahren beinhaltet, den Verursachern, sprich Ihnen zum Beispiel in Rechnung stellen, würde es erheblich teurer für Sie werden. Also, "schön ruhig Brauner" würde ich zu meinem Pferd sagen, wenn ich eins hätte. Die Entwicklung wird aber in die richtige Richtung gehen - ob Ihnen das passt oder nicht.

"Autofahrer jammern gern über zu hohe Abgaben. Doch laut einer Studie der Technischen Universität Dresden sind diese noch viel zu niedrig: Externe Kosten des Autofahrens – also Kosten, die die Gesellschaft übernimmt – flössen nicht stark genug in die Preise ein. In der EU subventioniert die Gesellschaft demnach jedes Auto jährlich mit 1.600 Euro, in Deutschland sogar mit rund 2.000 Euro."

Deutsche Bürger subventionieren Autos